Gewerkschaft heißt immer WIR…
Bund der Strafvollzugsbediensteten
Landesverband Brandenburg e.V.
•
Ehrenordnung
•
Finanzordnung
•
Satzung
•
Struktur
•
Fotogalerie
Sind im öffentlichen Dienst doch nicht alle gleich?
Ruhestand hinausschieben und dafür einen Zuschlag zur Besoldung erhalten
… in anderen Bereich geht das!
In
allen
Anstalten
des
Landes
haben
in
den
zurückliegenden
Jahren
bereits
mehrere
Kolleginnen
und
Kollegen
auf
ihren
regulären
Eintritt
in
den
Ruhestand verzichtet und mindestens ein Jahr länger gearbeitet. Dies taten sie, auch ohne Zahlung eines Zuschlags.
Nun
wird
die
Personaldecke
immer
dünner
und
die
Arbeitsbelastung
steigt.
Auch
in
dieser
oder
gerade
in
dieser
Zeit
haben
wieder
Mitarbeitende
Anträge auf Verlängerung gestellt oder sie wurden bereits bewilligt. Auch diese erhalten keinen Zuschlag für ihren besonderen Einsatz.
WARUM?
Das
Brandenburgische
Besoldungsgesetz
könnte
der
Schlüssel
sein.
Da
gibt
es
den
§
48a
BbgBesG
der
bereits
bei
der
Polizei
und
in
Laufbahnen
des
Schuldienstes
Anwendung
findet.
In
2021
wurde
sogar
die
Verlängerung
der
Zahlung
dieses
Zuschlags
bis
zum
31.
Dezember
2025
beschlossen.
Bei
dieser
Änderung
wurde
gleich
noch
ein
neuer
Absatz
3
eingefügt,
so
dass
die
Zahlung
des
Zuschlags
nun
auch
in
den
Laufbahnen
des
Steuerverwaltungsdienstes
in
den
Finanzämtern
Anwendung
findet.
Viele
andere
Bereiche
des
öffentlichen
Dienstes
wurde
vergessen
–
SCHA(N)DE.
Von
was
wir
hier
reden?
Wir
sprechen
über
nicht
ruhegehaltsfähige
400
€
monatlich,
wenn
Beamtinnen
oder
Beamte
den
Eintritt
in
den
Ruhestand
unter
ganz
bestimmten
Voraussetzungen
hinausschieben.
Mit
Eintritt
in
den
Ruhestand
ist
das
Erreichen
der
gesetzlich
geregelten
Altersgrenze
gemäß
LBG
gemeint.
Eine
Voraussetzung
ist
u.a.
im
§
45
Abs.
3
LBG
geregelt
und
betrifft
das
besondere
dienstliche
Interesse
an
der
Fortführung der Dienstgeschäfte.
Der
BSBD
Brandenburg
hat
bereits
beim
Bekanntwerden
der
beabsichtigten
Gesetzesänderung
seinen
Unmut
deutlich
gemacht
und
auf
eine
Ungleichbehandlung
hingewiesen.
Denn
Personalnot
gibt
es
auch
im
Justizvollzug
hinreichend.
Könnte
dieser
in
kleinen
Ansätzen
mit
einem
finanziellen
Anreiz
Abhilfe
geschaffen
werden?
Die
Zahlung
des
Zuschlags
ist
bestimmt
nicht
die
alleinige
Lösung
der
Personalnot,
welche
im
Übrigen
die
Ministerin
der
Justiz
für
eine
hausgemachte
Misere
hält
und
die
Märkische
Allgemeine
Zeitung
am
11.02.2022
in
fetten
Lettern
niederschrieb.
Aber die Zahlung dieses Zuschlags könnte ein Puzzleteil im großen Vorhaben der Mitarbeiterbindung darstellen.
Daher
wurden
u.a.
Mitglieder
des
Landtags
und
auch
der
Abteilungsleiter
III
im
MdJ
zum
aktuellen
Stand
der
Zahlung
dieses
Zuschlags
in
Kenntnis gesetzt. Auch von diesen Seiten wurde Unterstützung zugesagt.
Da
reden
aber
bekanntlich
allein
nicht
reicht,
hat
der
BSBD
Brandenburg
bereits
mit,
in
einer
Verlängerungszeit
befindlichen,
Kolleginnen
und
Kollegen
gesprochen
und
diese
aufgefordert,
doch
Anträge
auf
Zahlung
dieses
in
§
48a
BbgBesG
geregeltem
Zuschlag
in
Höhe
von
monatlich
400,00 € zu stellen. Die Antworten stehen noch aus, der BSBD Brandenburg bleibt dran und berichtet zum Sachstand.
Dörthe Kleemann
Landesvorsitzende