Gewerkschaft heißt
immer WIR…
Bund der
Strafvollzugsbediensteten
Landesverband Brandenburg e.V.
Der
BSBD-Landesverband
Brandenburg
setzt
sich
aus
Ortsverbänden
in
den
Einrichtungen
des
Justizvollzuges
im
Land
Brandenburg
zusammen,
in
denen
seine Mitglieder organisiert sind und die die Basis des Landesverbandes bilden.
Der BSBD-Landesverband Brandenburg hat satzungsgemäß folgende weitere
Organe:
•
den Gewerkschaftstag des Landesverbandes
Der Vertretertag ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes. Ordentliche
Vertretertage werden alle 4 Jahre durchgeführt.
•
den Hauptausschuss des Landesverbandes
Er ist das höchste Beschlussgremium zwischen den Vertretertagen und tritt bei
Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen.
•
der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes
Er ist das ständige Leitungsgremium, führt die Geschäfte des Landesverbandes
und vertritt ihn nach außen. Er tagt mindestens einmal in drei Monaten.
•
die Fachkommission des Landesverbandes
Sie sind beratende Organe für die laufende Tätigkeit. Fachkommissionen
organisieren sich durch die Vertreter der entsprechenden Laufbahnen selbst und
regeln ihre Tätigkeit auf Grundlage einer Geschäftsordnung, die durch den
Hauptausschuss zu bestätigen ist.
•
die Rechtsschutzkommission
Sie ist ein spezielles Organ zur Gewährleistung von Rechtsschutz für die Mitglieder.
Sie setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der Rechtsschutzkommission, dem
Landesverbandsvorsitzenden und einem weiteren BSBD-Mitglied.
Über Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz entscheidet sie auf Grundlage
der Rechtsschutzordnung des Landesverbandes.