Bund der Strafvollzugsbediensteten Landesverband Brandenburg e.V.
Der BSBD-Landesverband Brandenburg setzt sich aus Ortsverbänden in den Einrichtungen des Justizvollzuges im Land Brandenburg zusammen, in denen seine Mitglieder organisiert sind und die die Basis des Landesverbandes bilden. Der BSBD-Landesverband Brandenburg hat satzungsgemäß folgende weitere Organe: den Gewerkschaftstag des Landesverbandes Der Gewerkschaftstag ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes. Gewerkschaftstage werden alle 5 Jahre durchgeführt. den Hauptausschuss des Landesverbandes Er ist das höchste Beschlussgremium zwischen den Gewerkschaftstagen und tritt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen. der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes Er ist das ständige Leitungsgremium, führt die Geschäfte des Landesverbandes und vertritt ihn nach außen. Er tagt mindestens einmal in drei Monaten. die Fachkommission des Landesverbandes Sie sind beratende Organe für die laufende Tätigkeit. Fachkommissionen organisieren sich durch die Vertreter der entsprechenden Laufbahnen selbst und regeln ihre Tätigkeit auf Grundlage einer Geschäftsordnung, die durch den Hauptausschuss zu bestätigen ist. die Rechtsschutzkommission Sie ist ein spezielles Organ zur Gewährleistung von Rechtsschutz für die Mitglieder. Sie setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der Rechtsschutzkommission, dem Landesverbandsvorsitzenden und einem weiteren BSBD-Mitglied. Über Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz entscheidet sie auf Grundlage der Rechtsschutzordnung des Landesverbandes.

Bund der

Strafvollzugsbediensteten

Landesverband Brandenburg e.V.

Der BSBD-Landesverband Brandenburg setzt sich aus Ortsverbänden in den Einrichtungen des Justizvollzuges im Land Brandenburg zusammen, in denen seine Mitglieder organisiert sind und die die Basis des Landesverbandes bilden. Der BSBD-Landesverband Brandenburg hat satzungsgemäß folgende weitere Organe: den Gewerkschaftstag des Landesverbandes Der Vertretertag ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes. Ordentliche Vertretertage werden alle 4 Jahre durchgeführt. den Hauptausschuss des Landesverbandes Er ist das höchste Beschlussgremium zwischen den Vertretertagen und tritt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen. der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes Er ist das ständige Leitungsgremium, führt die Geschäfte des Landesverbandes und vertritt ihn nach außen. Er tagt mindestens einmal in drei Monaten. die Fachkommission des Landesverbandes Sie sind beratende Organe für die laufende Tätigkeit. Fachkommissionen organisieren sich durch die Vertreter der entsprechenden Laufbahnen selbst und regeln ihre Tätigkeit auf Grundlage einer Geschäftsordnung, die durch den Hauptausschuss zu bestätigen ist. die Rechtsschutzkommission Sie ist ein spezielles Organ zur Gewährleistung von Rechtsschutz für die Mitglieder. Sie setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der Rechtsschutzkommission, dem Landesverbandsvorsitzenden und einem weiteren BSBD-Mitglied. Über Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz entscheidet sie auf Grundlage der Rechtsschutzordnung des Landesverbandes.