Gewerkschaft heißt immer WIR…
Bund der Strafvollzugsbediensteten
Landesverband Brandenburg e.V.
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…macht Gebrauch von Eurem Wahlrecht…
Personalratswahlen 2022
…für eine starke Interessenvertretung zählt jede Stimme
Es ist wieder soweit!
Das
Jahr
2022
steht
ganz
im
Zeichen
der
Personalratswahlen.
Eine
starke
Interessenvertretung
dient
nicht
nur
dem
gesetzgeberischen
und
grundgesetzlichen
Zweck
der
demokratischen
Beteiligung,
sondern
vor
allen
Dingen
einer
ausgewogenen
und
sozialen
Dienststellenkultur.
Kritisches,
prüfendes,
kompetentes
und
verantwortungsvolles
Handeln
wird
von
den
Mandatsträgern
verlangt.
Es
geht
bei
der
Personalratsarbeit
um
eine
vertrauensvolle
Zusammenarbeit
gemäß
§
2
Abs.
1
Landespersonalvertretungsgesetz
im
Interesse
aller
Beschäftigen
in
den
jeweiligen
Dienststellen.
In
2022
werden
die
Personalräte
bei
den
Justizvollzugsanstalten
und
beim
Hauptpersonalrat
gewählt.
Um
ganz
genau
zu
sein
-
am
10.
und
/oder
11. Mai 2022
!
Deshalb
schon
jetzt
unser
Aufruf
an
euch,
von
eurem
Grundrecht
wählen
zu
gehen,
unbedingt
Gebrauch
zu
machen,
denn
jede
Stimme
zählt.
Daher denkt auch an die Möglichkeit der Briefwahl.
Nach
den
nicht
ganz
so
zufrieden
stellenden
Wahlergebnissen
in
2018
haben
wir
uns
als
Landesvorstand
natürlich
hinterfragt,
welchen
Anteil
wir
selbst
an
dem
Abschneiden
haben
und
mussten
uns
eingestehen,
dass
wir
euch
nicht
rechtszeitig
auf
diesen
Weg
mitgenommen
haben
und
dass wir das bis dahin gemeinsam erreichte nicht genug in den Fokus genommen haben.
Der
BSBD
Landesvorstand
setzt
sich
jederzeit
aktiv
für
die
Belange
seiner
Mitglieder,
aber
auch
für
alle
anderen
Mitarbeitenden
im
Justizvollzug
ein.
Ob
es
bei
Demonstrationen
im
Rahmen
der
Tarifverhandlungen,
wie
zuletzt
im
Herbst
2021
geschehen
oder
durch
Stellungnahmen
zu
Gesetzesvorlagen,
hier
sei
unser
Beitrag
zur
Senkung
des
Mindestalters
für
die
Einstellung
im
allgemeinen
Vollzugsdienst
erwähnt.
Dieser
hat,
das
könnt
ihr
glauben,
für
jede
Menge
Aufsehen
bei
den
politischen
Verantwortlichen
gesorgt.
So
konnten
wir
die
Absenkung
auf
das
18.
Lebensjahr
zwar nicht verhindern, aber man ist unserem Votum die Altersgrenze zu erhöhen gefolgt.
Es
reicht
aber
nicht,
nur
funktionsfähige
Justizvollzugsanstalten
betreiben
zu
können.
Denn
dies
bedeutet,
lediglich
einen
Verwahrvollzug
zu
praktizieren.
Wir
fordern
für
einen
Behandlungsvollzug
in
dem
die
gesetzlichen
Vorgaben
des
BbgJVollzG
umgesetzt
werden
und
somit
dem
Resozialisierungsauftrag
unserer
Verfassung
Rechnung
getragen
wird,
auskömmliches
Personal
in
allen
Bereichen
des
Justizvollzugs.
Nur
dieser
Ansatz geht auch konform mit dem Sicherheitsgedanken der Allgemeinheit.
Nachdem
für
den
Allgemeinen
Vollzugsdienst,
den
Krankenpflegedienst
und
den
Werkdienst
im
Jahr
2019
das
Eingangsamt
angehoben
wurde,
hat dieses jedoch zu einer Situation geführt, welche den BSBD Brandenburg vor neue Aufgaben stellt.
Die
Weiterentwicklung
der
Laufbahnen
mit
einer
echten
Perspektive
zur
Karriere
im
Justizvollzug
ist
mehr
als
dringend
erforderlich.
Das
heißt
nichts
anderes,
als
endlich
die
Ausschöpfung
der
Möglichkeiten
des
Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
mit
der
Spreizung
der
Laufbahn
bis
A
11
im Allgemeinen Vollzugsdienst anzugehen.