Bund der Strafvollzugsbediensteten Landesverband Brandenburg e.V.
…macht Gebrauch von Eurem Wahlrecht… Personalratswahlen 2022 …für eine starke Interessenvertretung zählt jede Stimme Es ist wieder soweit! Das Jahr 2022 steht ganz im Zeichen der Personalratswahlen. Eine starke Interessenvertretung dient nicht nur dem gesetzgeberischen und grundgesetzlichen Zweck der demokratischen Beteiligung, sondern vor allen Dingen einer ausgewogenen und sozialen Dienststellenkultur. Kritisches, prüfendes, kompetentes und verantwortungsvolles Handeln wird von den Mandatsträgern verlangt. Es geht bei der Personalratsarbeit um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz im Interesse aller Beschäftigen in den jeweiligen Dienststellen. In 2022 werden die Personalräte bei den Justizvollzugsanstalten und beim Hauptpersonalrat gewählt. Um ganz genau zu sein - am 10. und /oder 11. Mai 2022 ! Deshalb schon jetzt unser Aufruf an euch, von eurem Grundrecht wählen zu gehen, unbedingt Gebrauch zu machen, denn jede Stimme zählt. Daher denkt auch an die Möglichkeit der Briefwahl. Nach den nicht ganz so zufrieden stellenden Wahlergebnissen in 2018 haben wir uns als Landesvorstand natürlich hinterfragt, welchen Anteil wir selbst an dem Abschneiden haben und mussten uns eingestehen, dass wir euch nicht rechtszeitig auf diesen Weg mitgenommen haben und dass wir das bis dahin gemeinsam erreichte nicht genug in den Fokus genommen haben. Der BSBD Landesvorstand setzt sich jederzeit aktiv für die Belange seiner Mitglieder, aber auch für alle anderen Mitarbeitenden im Justizvollzug ein. Ob es bei Demonstrationen im Rahmen der Tarifverhandlungen, wie zuletzt im Herbst 2021 geschehen oder durch Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen, hier sei unser Beitrag zur Senkung des Mindestalters für die Einstellung im allgemeinen Vollzugsdienst erwähnt. Dieser hat, das könnt ihr glauben, für jede Menge Aufsehen bei den politischen Verantwortlichen gesorgt. So konnten wir die Absenkung auf das 18. Lebensjahr zwar nicht verhindern, aber man ist unserem Votum die Altersgrenze zu erhöhen gefolgt. Es reicht aber nicht, nur funktionsfähige Justizvollzugsanstalten betreiben zu können. Denn dies bedeutet, lediglich einen Verwahrvollzug zu praktizieren. Wir fordern für einen Behandlungsvollzug in dem die gesetzlichen Vorgaben des BbgJVollzG umgesetzt werden und somit dem Resozialisierungsauftrag unserer Verfassung Rechnung getragen wird, auskömmliches Personal in allen Bereichen des Justizvollzugs. Nur dieser Ansatz geht auch konform mit dem Sicherheitsgedanken der Allgemeinheit. Nachdem für den Allgemeinen Vollzugsdienst, den Krankenpflegedienst und den Werkdienst im Jahr 2019 das Eingangsamt angehoben wurde, hat dieses jedoch zu einer Situation geführt, welche den BSBD Brandenburg vor neue Aufgaben stellt. Die Weiterentwicklung der Laufbahnen mit einer echten Perspektive zur Karriere im Justizvollzug ist mehr als dringend erforderlich. Das heißt nichts anderes, als endlich die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes mit der Spreizung der Laufbahn bis A 11 im Allgemeinen Vollzugsdienst anzugehen.
weiterlesen weiterlesen

Bund der

Strafvollzugsbediensteten

Landesverband Brandenburg e.V.