Bund der Strafvollzugsbediensteten Landesverband Brandenburg e.V.
… Bedienstete waren bislang unbewaffnet Neues Sicherheitskonzept für Justizvollzugsanstalten Einsatzstöcke vs. Behandlung Dank der Presse sind nun alle Mitarbeiter im Justizvollzug des Landes Brandenburg darüber informiert, dass Waffen ein Bestandteil des neuen Sicherheitskonzepts sind. Der BSBD Brandenburg vertritt den Standpunkt, dass es nicht Aufgabe der Presse sein kann solche Informationen bekannt zu machen. Es ist doch immer wieder ein wertschätzendes Gefühl aus bzw. von der Presse zu erfahren, was es so NEUES im Justizvollzug gibt. Genau das Gegenteil ist der Fall und diese Art von Kommunikation trägt auch nicht dazu bei, dass wir uns in unserer Arbeit erstgenommen fühlen. Ganz toll, welches Bild nach der Bekanntgabe ab dem 10.08.2021 in der Öffentlichkeit dargestellt wurde. Der Presse lang nämlich sehr wenig daran klarzustellen, was in diesem Zusammenhang mit Waffen gemeint ist. Hier in diesem konkreten Fall reden wir nicht von Schusswaffen, sondern von Hiebwaffen (sog. Einsatzstöcken). Weitere Teile des Konzepts gerieten ebenfalls in den Hintergrund. Die Schlagzeile war wichtig und nicht die Erledigung des gesetzlichen Auftrags. Waffen im Justizvollzug - bleibt überwiegend in den Köpfen der Leser. Aus der Presse war in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass es in den Fraktionen des Landtags unterschiedliche Auffassungen zur Wiedereinführung von Hiebwaffen gibt. Von brauchen wir die wirklich bis zur Diskussion von Schusswaffen reichten die Kommentare. Das der ausschließliche Einsatz durch Mitglieder der Einsatzgruppen erfolgen soll/muss geriet bei der Berichterstattung auch ins Hintertreffen. Dies bedeutet eine intensivierte Ausbildung. Schon jetzt ist in den Justizvollzugsanstalten auf Grund von Personalmangel das gesamte Thema Aus- und Fortbildung ein rotes Tuch. Die Kapazitäten dafür sind so knapp, dass jeder noch so tolle Dienstplan bereits nach seiner in Kraftsetzung nichtig ist. Die Enttäuschung statt an einer langfristig geplanten Fortbildung teilnehmen zu können, dann kurzfristig einen Dienst zu übernehmen, steht den Bediensteten ins Gesicht geschrieben. Hier bleibt jedoch nur eins zu sagen Behandlung schafft Sicherheit . Behandlung fordert Personal und dran mangelt es gerade an allen Ecken und Enden. Wenn die Bediensteten wissen, dass neben ihnen ein(e) Kollege(in) ist und alle Bereiche in den Justizvollzugsanstalten personell ausreichend ausgestattet sind, dann fühlen sie sich sicher. Auch wenn die Personensicherungsgeräte funktionieren und nicht veraltet sind, dann entsteht Sicherheit. Wenn zusätzliche Aufgaben bezüglich CORONA in der personellen Ausstattung Berücksichtigung finden, dann kann von Sicherheit gesprochen werden. Wenn der geforderte Wohngruppenvollzug personell untermauert wird, dann ist der Weg in Richtung Sicherheit auch für die Allgemeinheit – der Richtige. Das Gefühl der Sicherheit, eine Hiebwaffe bei einem angeordneten Zugriff verwenden zu können, ist aktuell wohl nachrangig. Dörthe Kleemann Landesvorsitzende

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