Bund der Strafvollzugsbediensteten Landesverband Brandenburg e.V.
…145 Beförderungsstellen in 2021… Es weihnachtete sehr… …es gab Kompott… Wie in Ausgabe 3/2021 schon berichtet, sah es trotz der im Landeshaushalt eingestellten 145 Stellenhebungen von A8 nach A9, im Sommer mit den Beförderungsstellen für 2021 zunächst recht trübe aus. Es wurden zunächst nur 2/3 von 145 Stellen für die Beförderungen freigegeben. Der bekannte „Tropfen auf dem heißen Stein“ sorgte natürlich zurecht für jeden Menge Unmut bei den Mitarbeitenden, da zudem auch klare Vorgaben seitens des Justizministeriums mitgegeben wurden, wer überhaupt befördert werden durfte. Eine Führungsposition, ein herausgehobener Dienstposten, eine zusätzliche Aufgabe, ein Nebenamt… für alle die Mitarbeitenden die genau diese Kriterien nicht erfüllten und trotzdem seit vielen Jahren jeden Tag 24/7 ihre Frau oder ihren Mann stehen und sich den stetig wachsenden Herausforderungen stellen und erfüllen, ganz klar ein Schlag ins Gesicht. Doch dann weihnachtete es sehr und es gab Nachschlag für die Anstalten und das im Sommer 2021 zurückgehaltene Drittel an Stellen wurden den Anstalten für die Beförderung ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Natürlich war das für alle eine erfreuliche Nachricht. Auch wenn die ministeriellen Vorgaben im Hinterkopf blieben, bestand nun tatsächlich noch die Möglichkeit der Bestenauslese und somit auch für alle anderen die Chance, sich auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Und wenn es so viele Bewerber*innen gibt, dann braucht es eben auch Zeit, für die Erstellung der dienstlichen Beurteilungen, die dazugehörigen Gespräche und die notwendige Beteiligung der Gremien…es muss ja schließlich formal alles seine Richtigkeit haben. Natürlich verzögern sich die Verfahren besonders in den Anstalten, wo noch Beförderungen aus vorangegangenen Jahren anstehen, weil Konkurrentenklagen noch nicht abgeschlossen sind. Dies trübt natürlich überall dort die Erwartung, weil es nur schwerfällig oder gefühlt gar nicht weitergeht. Und dann jetzt auch noch eine erneute Notwendige Veränderung in der BeurtVV des Landes Brandenburg. Das OVG Berlin Brandenburg hat sich nämlich in einem Beschluss vom 8. Dezember 2021 (OVG 4 S 27/21) dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtet vom 7. Juli 2021 angeschlossen (2C 2/21) und das bedeutet, dass die BeurtVV des Landes Brandenburg, zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschriften des MIK von 28. Januar 2019 erneut nachgebessert werden muss. Jetzt gilt für all jene die für eine mögliche Beförderung in Betracht kommen, durchhalten bis die Verfahren abgeschlossen sind. Denn diese Stellen können uns nicht mehr weggenommen werden , auch wenn sich die Vorzeichen für die Verfahren nochmals verändert haben. D. Franke Landesschatzmeisterin

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