Gewerkschaft heißt immer WIR…
Bund der Strafvollzugsbediensteten
Landesverband Brandenburg e.V.
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…145 Beförderungsstellen in 2021…
Es weihnachtete sehr…
…es gab Kompott…
Wie
in
Ausgabe
3/2021
schon
berichtet,
sah
es
trotz
der
im
Landeshaushalt
eingestellten
145
Stellenhebungen
von
A8
nach
A9,
im
Sommer
mit
den
Beförderungsstellen
für
2021
zunächst
recht
trübe
aus.
Es
wurden
zunächst
nur
2/3
von
145
Stellen
für
die
Beförderungen
freigegeben.
Der
bekannte
„Tropfen
auf
dem
heißen
Stein“
sorgte
natürlich
zurecht
für
jeden
Menge
Unmut
bei
den
Mitarbeitenden,
da
zudem
auch
klare
Vorgaben
seitens
des
Justizministeriums
mitgegeben wurden, wer überhaupt befördert werden durfte.
Eine
Führungsposition,
ein
herausgehobener
Dienstposten,
eine
zusätzliche
Aufgabe,
ein
Nebenamt…
für
alle
die
Mitarbeitenden
die
genau
diese
Kriterien
nicht
erfüllten
und
trotzdem
seit
vielen
Jahren
jeden
Tag
24/7
ihre
Frau
oder
ihren
Mann
stehen
und
sich
den
stetig
wachsenden
Herausforderungen stellen und erfüllen, ganz klar ein Schlag ins Gesicht.
Doch
dann
weihnachtete
es
sehr
und
es
gab
Nachschlag
für
die
Anstalten
und
das
im
Sommer
2021
zurückgehaltene
Drittel
an
Stellen
wurden
den
Anstalten
für
die
Beförderung
ihrer
Mitarbeitenden
zur
Verfügung
gestellt.
Natürlich
war
das
für
alle
eine
erfreuliche
Nachricht.
Auch
wenn
die
ministeriellen
Vorgaben
im
Hinterkopf
blieben,
bestand
nun
tatsächlich
noch
die
Möglichkeit
der
Bestenauslese
und
somit
auch
für
alle
anderen die Chance, sich auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
Und
wenn
es
so
viele
Bewerber*innen
gibt,
dann
braucht
es
eben
auch
Zeit,
für
die
Erstellung
der
dienstlichen
Beurteilungen,
die
dazugehörigen
Gespräche und die notwendige Beteiligung der Gremien…es muss ja schließlich formal alles seine Richtigkeit haben.
Natürlich
verzögern
sich
die
Verfahren
besonders
in
den
Anstalten,
wo
noch
Beförderungen
aus
vorangegangenen
Jahren
anstehen,
weil
Konkurrentenklagen
noch
nicht
abgeschlossen
sind.
Dies
trübt
natürlich
überall
dort
die
Erwartung,
weil
es
nur
schwerfällig
oder
gefühlt
gar
nicht weitergeht.
Und
dann
jetzt
auch
noch
eine
erneute
Notwendige
Veränderung
in
der
BeurtVV
des
Landes
Brandenburg.
Das
OVG
Berlin
Brandenburg
hat
sich
nämlich
in
einem
Beschluss
vom
8.
Dezember
2021
(OVG
4
S
27/21)
dem
Urteil
des
Bundesverwaltungsgerichtet
vom
7.
Juli
2021
angeschlossen
(2C
2/21)
und
das
bedeutet,
dass
die
BeurtVV
des
Landes
Brandenburg,
zuletzt
geändert
durch
die
Verwaltungsvorschriften
des
MIK
von
28.
Januar 2019 erneut nachgebessert werden muss.
Jetzt gilt für all jene die für eine mögliche Beförderung in Betracht kommen,
durchhalten
bis die Verfahren abgeschlossen sind.
Denn
diese
Stellen
können
uns
nicht
mehr
weggenommen
werden
,
auch
wenn
sich
die
Vorzeichen
für
die
Verfahren
nochmals
verändert
haben.
D. Franke
Landesschatzmeisterin