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Musterwidersprüche für das Haushaltsjahr 2020
Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl
die „Grundbesoldung“ im Land Berlin im Jahr 2009 bis 2015 als auch die in den Jahren 2013 bis
2015 in Nordrhein-Westfalen gewährte Besoldung ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise
zu niedrig bemessen war.
In den Entscheidungen wurden die Gesetzgeber der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen jeweils
aufgefordert, bis zum 1. Juli bzw. 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.
Angesichts der Komplexität der Entscheidungen ist erst im nächsten Jahr mit entsprechenden
Gesetzentwürfen zu rechnen und nach Vorliegen der Gesetzesentwürfe wird eine Entscheidung der
Landesregierung Brandenburg zu erwarten sein, wie mit den Beschlüssen umgegangen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in beiden Entscheidungen betont, dass nur diejenigen
Beamtinnen und Beamte eine Nachzahlung erwarten können, die ihre Ansprüche jeweils im
laufenden Haushaltsjahr geltend machen.
Der dbb brandenburg und tarifunion empfiehlt daher ausdrücklich, Widerspruch für das Jahr 2020
einzulegen. Dieser muss von jedem Einzelnen eigenständig bei den Dienstherren noch im laufenden
Haushaltsjahr 2020 eingelegt werden. Eine Rechtschutzgewährung durch den dbb ist angesichts der
Anzahl der Fälle und der nicht feststehenden Erfolgsaussichten nicht möglich.
Als Anlage sind zwei Musterwidersprüche beigefügt. Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr
kindergeldberechtigten Kindern wird empfohlen, zwei Widersprüche einzulegen.
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen AlimentationWiderspruch
Antrag auf Anpassung des Fmilienzuschlages ab dem dritten Kind