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Beförderungsstellen im Jahr 2020
Geht so Bestenauslese?
Traurig aber wahr – auch die diesjährige Beförderungsrunde wird auf diese Weise wieder für Zündstoff
sorgen
Heute fange ich mal ganz klassisch damit an, was die
geltende Gesetzgebung zum Thema Beförderungen
sagt:
Das Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland
regelt in Artikel 33:
„(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung,
Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang
zu jedem öffentlichen Amte.“
Auch die Laufbahnverordnung des Landes
Brandenburg (aktuelle Fassung vom 1. Oktober 2019)
äußert sich in § 10 dazu, unter welchen Bedingungen
ein*e Beamte*r befördert werden kann.
„(1) Beförderung ist die Verleihung eines anderen
Amtes mit höherem Endgrundgehalt; Amtszulagen
gelten als Bestandteil des Grundgehaltes. Eine
Beamtin oder ein Beamter kann befördert werden,
wenn sie oder er nach Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung ausgewählt worden ist, die
Eignung für die höherwertige Funktion in einer
Erprobungszeit nachgewiesen wurde und kein
Beförderungsverbot vorliegt. (2) Die Ämter der
Bundesbesoldungsordnung A sind regelmäßig zu
durchlaufen.“
Klingt ja schon mal gut. Es soll garantiert werden, dass die geeignetste Person für dieses Amt
ausgewählt wird und es gilt das Leistungsprinzip. Besonders bei Beförderungen sollte doch eigentlich
nach der Bestenauslese ausgewählt werden und jeder kann hiernach befördert werden.
Für mich bedeutet dies, das die Person, die in einer Beurteilung, ob nun Regelbeurteilung- weil noch
nicht älter als ein Jahr… oder als Anlassbeurteilung die beste Note hat, befördert wird.
Denn, es war mal wieder an der Zeit Beförderungsstellen zu verteilen.
Wahrscheinlich wie immer.. glich die Zuteilung… bei der dazugehörigen Besprechung der
Anstaltsleiter*in mit dem Personalreferat III.1 im hohen Hause… dem Handel auf einem Basar. Wer
bekommt wie viele Beförderungsstellen für A9, A9Z… vielleicht noch eine im Verzahnungsamt, die
Verwaltung oder sogar für eine Fachdienstgruppe, die befördert werden kann... und natürlich unter der
Beachtung, welche Dienstposten als beförderungswürdig erachtet werden… und schon bin ich beim
Kern des Problems..
Durch die Anhebung des Eingangsamtes in A8 stehen die Chancen für die Bediensteten, die jeden Tag
ihren Dienst in den Vollzugsabteilungen oder in der Kammer, der Pforte, dem Fahr- und Besuchsdienst,
im Bereich Bildung und Freizeit… auf eine Beförderung schlecht. Gleiches gilt im Übrigen auch für die
Sachbearbeiter in der Verwaltung.
Sie machen jeden Tag einen guten Job… und ehrlich gesagt, soll und kann auch nicht jeder, von den
richtig Guten, in der Sicherheitszentrale arbeiten. Sie werden für die Umsetzung des gesetzlichen
Auftrages gebraucht.
So beschreibt und bewirbt unser Dienstherr auf seiner Internetseite den Beruf des
Justizvollzugsbeamten*in:
„Ein zeitgemäßer Justizvollzug soll die Gefangenen sicher unterbringen und sie befähigen, nach ihrer
Entlassung aus der Haft ein Leben ohne Straftaten zu führen. Hier tragen die Beamtinnen und
Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes eine große Verantwortung.
Ihre Tätigkeit im Justizvollzug erstreckt sich auf Sicherungs-, Behandlungs-, Betreuungs-, Ordnungs–
und Versorgungsaufgaben. Dabei sind die Gefangenen insbesondere bei der Arbeit, bei der Ausübung
von Sport und während der Freizeit zu betreuen, zu beaufsichtigen und soweit erforderlich anzuleiten.
Sie sind Ansprechperson für die Gefangenen, sowohl in Fragen des Vollzuges als auch in persönlichen
Angelegenheiten.
Sie sorgen für den ordnungsgemäßen Tagesablauf. Durch die ständige Anwesenheit üben Sie einen
starken Einfluss auf die Gefangenen aus und bestimmen maßgeblich die Atmosphäre in der Anstalt.
Dieser ständige Dienst am Menschen erfordert naturgemäß einen Schichtbetrieb (Frühdienst,
Spätdienst, Nachtdienst, Wochenend- und Feiertagsdienst).
Beamtinnen und Beamte im allgemeinen Vollzugsdienst tragen durch ihre Tätigkeit einen großen Teil
dazu bei, dass die Gefangenen resozialisiert und in unserer Gesellschaft wieder eingegliedert werden.
Der Kontakt mit Gefangenen birgt naturgemäß auch Konfliktpotential. Deshalb verlangt der Beruf vollen
Einsatz und die Fähigkeit, sich immer wieder neuen Situationen und Schwierigkeiten zu stellen.“
Doch diese verantwortungsvolle Aufgabe… außer man besetzt einen herausgehobenen Dienstposten
z.B. der Sicherheitszentrale oder hat eine besonderen Funktion wie der stellvertretender
Abteilungsleiter*in inne, ist aktuell nicht die A9 wert!?
Scheinbar nicht, denn in der Realität sieht das leider etwas anders aus. Das führt zu Verbitterung,
Resignation, Demotivation und vielleicht auch die Flucht in die Krankheit.
Denn zumindest in diesem Jahr gehen die A9er Beförderungsstellen für den AVD scheinbar wohl
wieder nur in die Sicherheitszentralen oder an diversen Funktionsträger… die mal abgesehen von den
Abteilungsleitern oder deren Stellvertreter… fernab von der täglichen Arbeit mit den Gefangenen sind.
… und auch die Mitarbeiter*innen der Verwaltung und der Fachdienste, wenn diese überhabt noch
Beamte sind, bleiben, mal abgesehen von ein paar Auserwählten, auf der Strecke.
Es wird Zeit für ein Umdenken, für Wertschätzung und Anerkennung…
…da hilft auch kein halbherziges „Danke für die geleistete Arbeit“ oder mal eine „Prämie für den
Einsatz in einer besonderen Situation“…
…sondern die Beförderung der Bediensteten in die A9- egal welchen Dienstposten sie besetzen!
D. Franke
Landesschatzmeisterin
*Bildquelle: BSBD BRB