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DuZ - Dienst zu ungünstigen Zeiten oder mal anders - Deine unterbezahlte Zeit
Erschwerniszulagenverordnung – Klappe die . . .
Haben es Landesbedienstete weniger schwer als Bundesbedienstete?
Der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 ist es
geschuldet, dass die Gesetzgebungskompetenz im Bereich
der Besoldung den Ländern übertragen wurde. Daraus
resultierend trat im Jahr 2014 die Verordnung über die
Gewährung von Erschwerniszulagen im Land Brandenburg
(BbgEZulV) in Kraft. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde
versäumt, eine innovative und gerechte Abgeltung der
Erschwernisse zu entwickeln. Schon damals hätte ein Blick
auf andere Bundesländer und den Bund gereicht, um die
Gesetzgebungskompetenz richtungsweisend auszuüben.
Die schon im Jahr 2014 aufgestellte Forderung, dass die
Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten auf 5 Euro
angehoben werden soll, wurde nicht einmal ansatzweise
beachtet. Im Jahr 2020 beträgt diese Zulage an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen,
an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12:00 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember jeden
Jahres nach 12:00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, beim Bund bereits 5,50
Euro je Stunde. Auch für den Dienst in der Zeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr beträgt die Zulage
anders als im Land Brandenburg 2,59 Euro.
Zur Erinnerung - im Land Brandenburg beträgt im Jahr 2020 die Zulage 3,77 Euro und für den
Dienst in der Zeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr beträgt die Zulage 1,47 Euro. Daraus resultiert die
Frage: Haben es Landesbedienstete weniger schwer als Bundesbedienstete? Nein ist die
Antwort darauf und die erbrachte Leistung der Beamtinnen und Beamtin wird nicht einmal
ansatzweise wertgeschätzt. Es ist an der Zeit, endlich die Erschwernisse im Dienst zu
ungünstigen Zeiten durch eine angemessene besoldungsrechtliche Verordnung anzuerkennen.
Der BSBD Brandenburg redet sich den Mund fusselig, wenn wir Nichtbetroffenen erklären was es
bedeutet, im Schichtdienst tätig zu sein.
Schichtarbeit -24 Stunden / 7 Tage- belastet nachweislich die Gesundheit und führt zu
Einschränkungen im persönlichen Bereich jedes Einzelnen. Jedoch ist die Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben im Justizvollzug ohne Schichtarbeit nicht möglich. Zudem möchte ich mir
hier auch ersparen zu klären, warum Inhaftierte nicht nur in der Zeit von 8 – 16:30 Uhr behandelt,
betreut, versorgt und bewacht werden müssen. Es bleibt nur die Feststellung, dass
Resozialisierungsauftrag und Schutz der Allgemeinheit unseren Einsatz rund um die Uhr
erfordern.
Der Personalmangel hat bereits Dienstrhythmen zur Folge, die zeitweise mit der Einhaltung der
Arbeitszeitverordnung nichts zu tun haben. Den „Sprachfehlern“ unserer Kolleginnen und
Kollegen: „Ja – ich übernehme diese zusätzliche Schicht(en)“ ist es zu verdanken, dass trotzdem
der gesetzliche Auftrag, wenn auch nicht zufriedenstellend, erfüllt werden kann. Die Konsequenz
aus angewiesener Mehrarbeit sind Mehrarbeitsstunden und der dann folgende Kampf um die
entsprechende Abgeltung durch Freizeitausgleich oder Vergütung gemäß der
Mehrarbeitsvergütungsordnung unseres Landes.
Eine fortschrittliche und wertschätzende Verordnung über die Gewährung von
Erschwerniszulagen im Land Brandenburg trägt nach Auffassung des BSBD Brandenburg auch
zur Steigerung der Attraktivität des Berufs und somit der Nachwuchsgewinnung bei. Ein aktuell zu
beobachtender berufliche Wechsel zu Bundesbehörden wie z. B. Zoll und Bundespolizei könnte
dadurch ebenfalls reduziert oder bestenfalls gestoppt werden. Weiterhin bestände auch die
Möglichkeit durch den Abbau des Personalmangels, mittels Vermeidung von Jobwechsel und
Nachwuchsgewinnung, die Mehrarbeit zu reduzieren und somit auch die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie zu fördern.
D. Kleemann
Landesvorsitzende
Grafik: BSBD BRB